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T1 Verwendungserklärung

Verwendungserklärung für das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik)

 Hinweise:

• Gegenstände der Kategorie T1 dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik und Showveranstaltungen verwendet werden.

• Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände, ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt.

• Die Gebrauchsanweisung ist zu Beachten.

• Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

 

Ohne Verwendungserklärung erfolgt keine Abgabe von Feuerwerksartikeln der Kategorie T1!

Download Verwendungerklärung Kategorie T1 als PDF