T1 Verwendungserklärung
Verwendungserklärung für das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik)
Hinweise:
• Gegenstände der Kategorie T1 dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen sowie Musik und Showveranstaltungen verwendet werden.
• Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände, ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt.
• Die Gebrauchsanweisung ist zu Beachten.
• Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten.
Ohne Verwendungserklärung erfolgt keine Abgabe von Feuerwerksartikeln der Kategorie T1!
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